Die Bewertung der Filme beim jährlich stattfindenden Festival der Steirischen Film-Autoren (Landesmeisterschaft) erfolgt entsprechend den Wettbewerbsbestimmungen des Verbandes Österreichischer Filmautoren (VÖFA) in der jeweils gültigen Fassung.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt zum Festival der Steirischen Film-Autoren sind Filme von ordentlichen Mitgliedern steirischer Filmclubs sowie nichtkommerzieller Filmer Österreichischer Staatsbürgerschaft aus der Steiermark gegen ein entsprechendes Nenngeld. Die Filme dürfen noch an keinem Festival Steirischer Film-Autoren teilgenommen haben und nicht älter als zwei Jahre sein. Filme von Mitgliedern steirischer Filmclubs sollen von den jeweiligen Clubleitern zur Teilnahme empfohlen werden.
Vorführung
Die Vorführreihenfolge der zugelassenen Filme wird öffentlich ausgelost. Die Vorführung der Filme erfolgt während der Veranstaltung in Filmblöcken mit je 4 bis 7 Filmen. Eine fünfköpfige Jury bespricht unter der Leitung eines Vorsitzenden nach jedem Filmblock in einer öffentlichen Sitzung die gezeigten Filme. Der jeweilige Autor bzw. die jeweilige Autorin wird in die Besprechung seines/ihres Films mit einbezogen.
Schlussbesprechung der Jury
Nach Abschluss aller Filmblöcke werden sämtliche Filme in der Schlussbesprechung abschließend durch die Jury bewertet. Die Jurymitglieder halten Tafeln mit den möglichen Bewertungsstufen hoch. Dabei werden die Stufen T, D, 3, 2 und 1 unterschieden. T steht als niedrigste Stufe für Teilnahme, D für Diplom als eine Art Anerkennung sowie 3, 2 und 1 stehen für Bronze-, Silber- und Goldmedaille. Die Entscheidung wird mit einfacher Mehrheit nach Platzziffern getroffen. Es ist zulässig, dass mehrere Filme die gleiche Bewertungsstufe erhalten.
Zum Festival der Österreichischen Film-Autoren (Staatsmeisterschaft) (heuer vom 20. bis 23. Mai in Millstatt) sind alle Filme direkt qualifiziert, die eine Goldmedaille oder eine Silbermedaille mit 5:0 oder 4:1 Stimmen erreicht haben. Bei einem Abstimmungsverhältnis von 3:2 für eine Silbermedaille hat der Juryvorsitzende nach Ende aller Abstimmungen eine einfache Abstimmung der Jury zur Zulassung zur Staatsmeisterschaft (ja/nein) durchzuführen, wobei die Juroren, die in der ersten Abstimmung mit Gold- oder Silbermedaille gestimmt haben, an diese Wertung gebunden sind.
Film-Autoren bzw. Film-Autorinnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nehmen an der Jeunesse-Wertung teil, bei der unabhängig von der allgemeinen Wertung die Plätze 1 bis 3 vergeben werden. Der erstplatzierte Autor der Jeunesse-Wertung nimmt jedenfalls an der Staatsmeisterschaft teil.
Abschließend muss die Jury noch aus den Goldmedaillen einen Landesmeister als besten Film des Festivals ermitteln. Dabei kann jedes Jurymitglied einen Film als Landesmeister vorschlagen – die vorgeschlagenen Filme werden zur Abstimmung gebracht, die einfache Mehrheit entscheidet. Darüber hinaus werden für bemerkenswerte Leistungen noch Sonderpreise durch die Jury vergeben.
Bewertungskriterien
Die Bewertung der Filme durch die Jury erfolgt anhand zweier wesentlicher Kriterien, nämlich dem INHALT im weitesten Sinne (auch geistiger Wert genannt) und der FILMISCHEN UMSETZUNG (auch künstlerischer Wert genannt). Bei der Bewertung des Inhalts sind insbesondere die Themenwahl, die Idee, die Aussage des Filmes, sein Informations-, Unterhaltungs- oder emotionaler Wert, der gesellschaftskritische Bezug, die Allgemeingültigkeit, die Wichtigkeit oder der Aktualitätsbezug des Themas heranzuziehen. Bei der Beurteilung der filmischen Umsetzung spielen vor allem die Anwendung der filmischen Mittel (Dramaturgie, Bildsprache, Symbolik, Kameraführung und Bildgestaltung, Montage und Schnitt, Lichtgestaltung, Regie, Schauspieler, Musik etc.), das handwerkliche Können (Filmtechnik) sowie der Gesamteindruck eine entscheidende Rolle.
Da nicht bei allen Kategorien von Filmen dieselben Kriterien für die Bewertung in gleicher Gewichtigkeit angewendet werden können, kann es von Film zu Film zu einer Revision der Wertigkeit der Kriterien zueinander kommen.